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Gutachten & Länderverordnungen

Der Sand aus Kinderspielplätzen muss den hygienischen Anforderungen gerecht werden. Nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (10 Abs. 1 Bundes-Seuchengesetz) und im Hinblick auf die bauordnungsrechtliche Verpflichtung Verfügungsberechtigter müssen Kinderspielplätze so unterhalten werden, dass sie keine Gefahr für Kinder dar stellen. Aus diesem Grunde empfehlen Hygieneinstitute u. auch verschiedene Landesbehörden den regelmäßigen Sandaustausch bzw. -Reinigung.

- Gutachten "Steinbeis-Transferzentrum" als pdf
- Bundesseuchenverordnung als pdf
- Bundesseuchenverordnung als Weblink

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Länderverordnungen
- Kinderspielplatzverordnung Berlin als pdf
- Kinderspielplatzverordnung Niedersachsen als pdf
- Kinderspielplatzverordnung Hessen als pdf
- Kinderspielplatzverordnung Baden-Württemberg als pdf

- Kinderspielplatzverordnung Bayern als pdf
- Kinderspielplatzverordnung Nordrheinwestfalen als pdf